Schutzkonzept erstellen

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In NRW gilt seit dem 07.04.2022: "Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch" (§ 42 Abs. 6; 16. Schulrechtsänderungsgesetz).

Dabei darf nicht an allen Schulen ein und dasselbe Konzept benutzt werden, sondern jede Schule soll unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Rahmenbedingungen ihr eigenes Schutzkonzept ausformulieren.

Was gehört aber in ein solches Schutzkonzept hinein? Wie ist es aufgebaut? Welche Themen sind darin zu behandeln? Muss es auch für Erziehungsberechtigte sowie für Schüler*innen zugänglich und verständlich sein? Gibt es heikle Formulierungen, die man tunlichst vermeiden sollte? Welche konkreten Konsequenzen sollen daraus für das alltägliche Schulleben erwachsen? Wie ist im Verdachtsfall vorzugehen? Wer soll welche Zuständigkeiten und Kompetenzen haben? Wer soll für wen als Ansprechpartner*in fungieren?

Im Rahmen unserer Fortbildung erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein spezifisches Schutzkonzept, das den neuen schulrechtlichen Anforderungen genügt und wichtige Erfahrungen berücksichtigt, die an anderen Schulen mit dem - leider wahrlich nicht neuen - Missbrauchs- und Gewaltthema gemacht wurden.

  • Rahmenbedingungen; Besonderheiten in Ihrer Schülerschaft
  • Aufbau und Inhalte des Schutzkonzeptes
  • Verteilung von Zuständigkeiten
  • Vereinbarung einer einheitlichen Vorgehensweise
  • Bekanntmachung in der Schulöffentlichkeit

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